Prof. Dr. Rainer Kohlmayer
Termine können Sie gerne telefonisch mit mir vereinbaren. Falls ich Ihren Anruf nicht persönlich entgegen nehmen kann, bitte ich Sie mir eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen. Ich rufe Sie schnellstmöglich zurück. Gerne können Sie mir auch eine E-Mail an info@corawolf.de schicken.
Verordnungen für eine logopädische Behandlung stellen z.B. Kinderärzt:innen, Pädaudiolog:innen, HNO-Ärzt:innen/Phoniater:innen, Kieferorthopäd:innen/Zahnärzt:innen, Neurolog:innen und Hausärzt:innen aus. In der Regel wird eine Verordnung für 10 Therapiesitzungen ausgestellt. Diese ist jedoch nur 28 Tage gültig. Warten Sie daher am besten, bis Sie einen festen Termin haben und lassen Sie sich die Verordnung erst dann ausstellen.
Die Kosten für eine logopädische Behandlung werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Volljährige Patient:innen ohne Befreiungsausweis für die gesetzliche Zuzahlung tragen einen Eigenanteil von 10% sowie 10 Euro gesetzliche Zuzahlungsgebühr pro Rezept.
Die Höhe der Kostenübernahme durch Ihre private Krankenkasse ist abhängig von Ihrem gewählten Kassentarif und der jeweiligen Krankenkasse. Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn über die Kostenbeteiligung Ihrer Kasse. Gerne stelle ich Ihnen hierfür einen Kostenvoranschlag aus, den Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.
Die erste Therapiesitzung dauert 60 min und beinhaltet ein ausführliches Erstgespräch mit anschließender Diagnostik. So kann ich mir ein ganzheitliches Bild von Ihnen oder Ihrem Kind verschaffen, um eine patientenorientierte Therapie planen zu können. Außerdem gebe ich Ihnen die Möglichkeit Fragen zu stellen und persönliche Anliegen zu äußern.
Je nach Störungsbild und Ermessen Ihrer Ärztin/ Ihres Arztes werden Therapieeinheiten von 30, 45 oder 60 Minuten verordnet.
In der Regel findet die Therapie ein- bis zweimal wöchentlich statt. Grundsätzlich richtet sich die Therapiefrequenz nach Bedarf.
Sind Sie nicht in der Lage in die Praxis zu kommen, kann ein Hausbesuch verordnet werden. Ich biete Hausbesuche nach Vereinbarung an.
Wenn sie die Behandlung lieber per Video erhalten möchten, ist dies für gesetzlich Versicherte grundsätzlich möglich. Bei privat Versicherten kann es bei der Versicherung erfragt werden. Voraussetzungen dafür sind prinzipiell: Die Videobehandlung muss in Räumen stattfinden, die Privatsphäre bieten. Die beim Leistungserbringer und bei den Versicherten bereits vorhandene Technik muss eine angemessene gegenseitige Kommunikation gewährleisten. Ich verwende dazu GKV-zertifizierte Software. Die Diagnostikstunde muss jedoch immer in der Praxis stattfinden.
Nach Abschluss eines Rezepts wird ein Bericht geschrieben, sofern Ihre Ärztin/ Ihr Arzt oder Sie das wünschen. Ihre Ärztin/ Ihr Arzt entscheidet daraufhin gegebenenfalls über eine Weiterverordnung.